Die Vollkaskoversicherung
in der Taxi-Versicherung
Auf
unserer Unterseite taxiversicherungen.html haben wir Ihnen dargestellt
wie eine Taxi Versicherung mindestens in der Teilkasko Versicherung
leisten sollte. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen zeigen für welche
Schäden zumindest die Vollkasko-Versicherung leisten sollte. Versicherungsschutz besteht bei
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich
seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Versichert
sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes
Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund
eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen
z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung,
Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder
Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und
gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen. Versicherungsvergleiche helfen optimalen Versicherungsschutz zu finden ohne zu viel Geld hierfür bezahlen zu müssen.
Versichert
sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise
berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind
insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der
Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparatur,
Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem
Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
Haushaltsangehörige).
Der
Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im
Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. des
Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Über einen Kfz-Versicherungsvergleich
finden Sie schnell und unkompliziert eine günstige Autoversicherung.
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