Die Kfz Haftpflicht Versicherung
in der Taxi-Versicherung
Sie
suchen preiswerte
und günstige Taxi Versicherungen? Sollten Sie mehr
als 5 Fahrzeuge erhalten fragen Sie nach unseren Sonderkonditionen für
die Flottenversicherung. Die
Taxi Versicherung muss die Kfz Haftpflichtversicherung enthalten. Hierbei
handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bei Nichtbezahlung der
Prämie droht eine Zwangsstilllegung und es droht der Entzug der
Konzession. Kfz-Haftpflichtversicherung
leistet für Schäden, die Sie mit Ihrem Taxi Anderen zufügen.
Was ist versichert? Sie
haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt, die
Versicherungsgesellschaft stellt Sie von
Schadenersatzansprüchen
frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder
getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden
kommen, Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem
Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar
zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder
uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund
anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend
gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs
gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und
Entladen. Schäden die hier verursacht werden sind ebenfalls über die Kfz Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Begründete und unbegründete
Schadenersatzansprüche Sind Schadenersatzansprüche
begründet, leistet der Versicherer Schadenersatz in Geld. A.1.1.3
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren der Versicherer diese auf seine Kosten ab.
Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet
sind. |