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Hier geht es direkt zum online Taxi Versicherungsvergleich.

Die Kfz Haftpflichtversicherung in der Taxiversicherung

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Taxi-Versicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Taxi Versicherung auch online abschließen.

VersicherungsvergleichBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) unter 03901/82954 oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Taxiversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Taxi Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Die Kfz Haftpflicht Versicherung in der Taxi-Versicherung

Sie suchen preiswerte und günstige Taxi Versicherungen? Sollten Sie mehr als 5 Fahrzeuge erhalten fragen Sie nach unseren Sonderkonditionen für die Flottenversicherung.

Die Taxi Versicherung muss die Kfz Haftpflichtversicherung enthalten. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bei Nichtbezahlung der Prämie droht eine Zwangsstilllegung und es droht der Entzug der Konzession.

Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für Schäden, die Sie mit Ihrem Taxi Anderen zufügen.

Was ist versichert?

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt, die Versicherungsgesellschaft stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.

Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Schäden die hier verursacht werden sind ebenfalls über die Kfz Haftpflichtversicherungen abgedeckt.

Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche

Sind Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer Schadenersatz in Geld.
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren 
der Versicherer diese auf seine Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

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