Brems-, Betriebs- und BruchschädenEine
besonders preiswerte Taxiversicherung leistet
auch für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Diese Schäden müssen
gesondert versichert werden. Hier zeigt sich, welches Unternehmen
äußerst leistungsstark ist und Sie nicht im Regen stehen lässt.Versichert
sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und
reine Bruchschäden, die an den versicherten Sachen entstehen. Es gelten
die AKB, die bei Abschluss dieser Zusatzversicherung der jeweiligen
Vollkasko für das versicherte Nutzfahrzeug bzw. den versicherten
Wechselaufbau oder Container zugrunde liegen – soweit in den folgenden
Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind. Nur soweit dies besonders
vereinbart ist, wird Entschädigung geleistet für Schäden und Verluste
durch Versaufen oder Verschlammen. Entschädigung
wird ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht geleistet für
Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits
vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder einer Person bekannt
sein mussten, die über den Einsatz der versicherten Sache
verantwortlich zu entscheiden hat; durch Einsatz einer erkennbar
reparaturbedürftigen Sache; der Versicherer leistet jedoch
Entschädigung, wenn der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit
nachweislich nicht in Zusammenhang steht, oder wenn die Sache zur Zeit
des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig
repariert war; die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des
Betriebes, der übermäßigen Bildung von Rost und des Ansatzes von
Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen sind. Wird infolge
eines solchen Schadens ein benachbartes Fahrzeugteil beschädigt,
leistet der Versicherer bedingungsgemäß Entschädigung; für die ein
Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag
einzutreten hat. Bei
einer billigen Taxiversicherung können Sie nicht damit rechnen, dass
diese Schäden überhaupt in die Vollkaskoversicherung einschließbar sind. |