Die GAP Deckung für Leasing TaxisVersicherungsschutz
besteht bei der GAP-Deckung für Leasing- Taxi, wenn
- Ihr versichertes Taxi einen
Totaldiebstahl oder einen Totalschaden erlitten hat und
- aufgrund
dessen aus der Kaskoversicherung der Wiederbeschaffungswert ersetzt
wurde
- der Leasingrestbetrag größer als der
Wiederbeschaffungswert ist
- die Regulierung Ihres
Taxi-Schadens abgeschlossen und die Ersatzleistung ausgezahlt wurde und
- Ihr
Taxi wie vereinbart verwendet wurde.
Der Leasingrestbetrag ergibt
sich aus der abgezinsten Summe der ausstehenden Leasingraten zuzüglich
des abgezinsten Restwerts und der noch nicht verbrauchten
Mietvorauszahlung nach linearer Verteilung über die Vertragsmonate. Die
Versicherungsleistung aus der GAP-Deckung ergibt sich aus dem
Leasingrestbetrag, abzüglich dem Verkaufserlös, abzüglich der
Versicherungsleistung aus der Kaskoversicherung und abzüglich der
Selbstbeteiligung im Rahmen der Kaskoversicherung. Die Erstattung der
Umsatzsteuer wird auf Ihre Verhältnisse abgestellt. Sie suchen eine
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Leider haben sich nicht so viele Versicherungen auf die Abdeckung der
spezifischen Risiken eines Taxiunternehmens spezialisiert. Wenige
Versicherungsmakler und / oder Versicherungsvertreter bieten Ihnen
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