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| Grundsätzlich
stellt sich die Frage, in welchem Bereich man das Bett bzw. das
Schlafzimmermöbelstück versichern möchte. Handelt es sich bei dem Bett
um einen Einrichtungsgegenstand, der mit zum Wohninterieur gehört, so
sind in der Regel Schäden an den Betten von der Hausratversicherung
abgedeckt. Kommt es zu einem Schaden durch einen Dritten an einem
der Einrichtungsgegenstände für das Schlafzimmer, so zahlt dessen
Haftpflichtversicherung, sofern dieser über eine solche verfügt.
Zumindest liegt die Zahlungspflicht bei demjenigen, der den Schaden an
Bett, Kleiderschrank oder Nachttisch verursacht hat. |
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Wird das Bett
durch eine Spedition bei einem Möbelumzug transportiert und es tritt
bei dem Transport ein Schaden an dem neuen Metallbett oder auch
Lederbett auf, so ist haftender die Versicherung des Transporteur. Wenn
man sich ein neues Bett gekauft hat und dieses von dem Möbelmarkt in
dem Auto nach Hause zu seiner Wohnung transportiert und es kommt zu
einem Unfall, bei dem das Bett
beschädigt wird, dann zahl in der Regel die Vollkasko-Versicherung
dieses Schaden. Hierbei sollte man jedoch immer darauf achten, ob es
sich lohnt, die Kfz.-Versicherung für das beschädigte Bett in Anspruch
zu nehmen. Also, wie man sieht, man kann mit allerlei
verschiedenen Versicherungen auch Betten und andere Schlafzimmermöbel
versichern, so dass im Falle eines Schadens andere für diesen aufkommen. |
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