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Betten mitversichern?


Grundsätzlich stellt sich die Frage, in welchem Bereich man das Bett bzw. das Schlafzimmermöbelstück versichern möchte. Handelt es sich bei dem Bett um einen Einrichtungsgegenstand, der mit zum Wohninterieur gehört, so sind in der Regel Schäden an den Betten von der Hausratversicherung abgedeckt.
Kommt es zu einem Schaden durch einen Dritten an einem der Einrichtungsgegenstände für das Schlafzimmer, so zahlt dessen Haftpflichtversicherung, sofern dieser über eine solche verfügt. Zumindest liegt die Zahlungspflicht bei demjenigen, der den Schaden an Bett, Kleiderschrank oder Nachttisch verursacht hat.
Wird das Bett durch eine Spedition bei einem Möbelumzug transportiert und es tritt bei dem Transport ein Schaden an dem neuen Metallbett oder auch Lederbett auf, so ist haftender die Versicherung des Transporteur.
Wenn man sich ein neues Bett gekauft hat und dieses von dem Möbelmarkt in dem Auto nach Hause zu seiner Wohnung transportiert und es kommt zu einem Unfall, bei dem das Bett beschädigt wird, dann zahl in der Regel die Vollkasko-Versicherung dieses Schaden. Hierbei sollte man jedoch immer darauf achten, ob es sich lohnt, die Kfz.-Versicherung für das beschädigte Bett in Anspruch zu nehmen.
Also, wie man sieht, man kann mit allerlei verschiedenen Versicherungen auch Betten und andere Schlafzimmermöbel versichern, so dass im Falle eines Schadens andere für diesen aufkommen.
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