preiswerte Taxi-VersicherungSie suchen eine
preiswerte Taxi
Versicherung? Hier
informieren wir Sie kurz was versichert werden kann bzw. sollte. Dies
sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung beachten. Kraftfahrthaftpflicht Soweit
vereinbart bietet der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall,
dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen nach einem
Schaden durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen
Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz (eines Personen-, Sach-
oder Vermögensschadens) in Anspruch genommen wird. Der Leistungsumfang
ist in den §§ 2a, 2b, 10 bis 11 AKB 2008 sowie den für den Vertrag
vereinbarten Besonderen Bedingungen beschrieben. Fahrzeugversicherung
Soweit
vereinbart ist das im Versicherungsschein aufgeführte Fahrzeug
versichert gegen Schäden durch Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm,
Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller
Art und Marderbiss. Bei einer vereinbarten Fahrzeugvollversicherung
wird der Versicherungsschutz noch auf Schäden durch Unfall und mut-
oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen erweitert.
Der Leistungsumfang ist in den §§ 2a, 2b, 12 und 13 AKB 2008
sowie den für den Vertrag vereinbarten Besonderen Bedingungen
beschrieben.
Kraftfahrtunfallversicherung
Soweit
vereinbart bietet der Versicherer Versicherungsschutz bei Unfällen für
die versicherten Personen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den §§
2a, 2b und 16 bis 19 AKB 2008.
SchutzbriefversicherungSoweit
vereinbart übernimmt der Versicherer Kosten bei Ausfall des
versicherten Fahrzeugs. Der Leistungsumfang ist in §§ 2a, 2b, 23 und 24
AKB 2008 beschrieben. Fahrerschutzversicherung
Soweit vereinbart sind
Personenschäden versichert, die der Fahrer des versicherten Fahrzeugs
erleidet. Der Leistungsumfang richtet sich nach den §§ 2a, 2b und 27
AKB 2008. |