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Hier geht es direkt zum online Taxi Versicherungsvergleich.

Der Schutzbrief für Taxiversicherungen

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Taxi-Versicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Taxi Versicherung auch online abschließen.

VersicherungsvergleichBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) unter 03901/82954 oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Taxiversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Taxi Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Der Schutzbrief in der Taxi-Versicherung

Sie suchen preiswerte Taxi Versicherungen

Dann überlegen Sie sich doch, ob es günstig ist, für Ihr Taxi einen Schutzbrief in Ihren Versicherungsvertrag einzuschließen. Für wenig Geld erhalten Sie hier viele zusätzliche Leistungen die Sie im Schadensfall vielleicht gebrauchen können.


Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen der Schutzbrief folgende Leistungen:

  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
  • Abschleppen des Fahrzeugs
  • Bergen des Fahrzeugs

Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringt der Schutzbrief die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist:

  • eine Rückfahrt vom Schadensort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
  • eine Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs 
  • eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland
  • eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadensort
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