Taxiversicherungen

Günstige Taxiversicherungen durch Taxiversicherung Vergleich!


Auf unseren Seiten möchten wir Sie über die verschiedenen Personentransport Versicherungsparten und Arten informieren. Zu den Risiken der Taxiversicherungen gehören die Pkw-Mietwagen, die Taxen, die Selbstfahrervermiet-Pkw, Selbstfahrervermiet-Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t, die Selbstfahrervermiet-Lkw mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie alle Omnibusse.

Bei Pkw-Mietwagen und Taxen wird der Fahrer gestellt, während man bei Selbstfahrervermiet-Fahrzeugen sich lediglich das Kfz ausleiht und dieses eigenverantwortlich lenkt. Omnibusse können im Gelegenheitsverkehr oder im Linienverkehr fahren.

Hier können Sie online vergleichen, ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Hier informieren wir Sie kurz, was Sie mit Taxiversicherungen versichern können bzw. sollten. Dies sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Taxiversicherungen dann beachten.

Kraftfahrthaftpflicht

Soweit vereinbart bietet der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen nach einem Schaden durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz (eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens) in Anspruch genommen wird. Der Leistungsumfang ist in den §§ 2a, 2b, 10 bis 11 AKB 2008 sowie den für den Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen beschrieben.

Fahrzeugversicherung

Soweit vereinbart ist das im Versicherungsschein aufgeführte Fahrzeug versichert gegen Schäden durch Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Marderbiss. Bei einer vereinbarten Fahrzeugvollversicherung wird der Versicherungsschutz noch auf Schäden durch Unfall und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen erweitert.  Der Leistungsumfang ist in den §§ 2a, 2b, 12 und 13 AKB 2008 sowie den für den Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen beschrieben.

Kraftfahrtunfallversicherung

Soweit vereinbart bietet der Versicherer Versicherungsschutz bei Unfällen für die versicherten Personen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den §§ 2a, 2b und 16 bis 19 AKB 2008.

Schutzbriefversicherung

Soweit vereinbart übernimmt der Versicherer Kosten bei Ausfall des versicherten Fahrzeugs. Der Leistungsumfang ist in §§ 2a, 2b, 23 und 24 AKB 2008 beschrieben.

Fahrerschutzversicherung

Soweit vereinbart sind Personenschäden versichert, die der Fahrer des versicherten Fahrzeugs erleidet. Der Leistungsumfang richtet sich nach den §§ 2a, 2b und 27 AKB 2008.

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