Kfz Haftpflichtversicherung

Die Kfz Haftpflichtversicherung in der Taxiversicherung


Ohne die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung kann wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen ein Taxi oder Mietwagen nicht angemeldet werden. Auch für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt eine Versicherungspflicht in Deutschland. Die macht die Kfz Haftpflicht für Taxen zur wichtigsten Versicherungssparte. Niemand kann übrigens einschätzen, bis zu welcher Summe es zu einem Schaden kommen kann. Kraft Gesetz haften aber alle in unbegrenzter Höhe für Schäden, die man Dritten zufügt. Aufgrund dieser Tatsache hat der Gesetzgeber deshalb die Haftpflichtversicherung auch für ein Taxi zur Pflicht gemacht.

Da es die unterschiedlichsten Tarife gibt und die Preisschwankungen bei mehr als 100 Prozent liegen, empfiehlt es sich, seinen Versicherungsschutz jährlich zu überprüfen. Hierbei stellt unser Vergleichsrechner übrigens einen sinnvollen Zusatznutzen dar. Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen. Unser Vergleichsrechner ermöglicht es Ihnen in einfachster Art und Weise Tarife und Leistungen zu vergleichen.

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Die Kfz Haftpflicht ein Muss in der Taxiversicherung

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Die Taxi Versicherung muss die Kfz Haftpflichtversicherung enthalten. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bei Nichtbezahlung der Prämie droht eine Zwangsstilllegung und es droht der Entzug der Konzession. Kfz Haftpflichtversicherung leistet für Schäden, die Sie mit Ihrem Taxi Anderen zufügen.

Was ist versichert?

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt, die Versicherungsgesellschaft stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.

Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Schäden, die hier verursacht werden, sind ebenfalls über die Kfz Haftpflichtversicherungen abgedeckt.

Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche

Sind Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer übrigens Schadenersatz in Geld.
A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren der Versicherer dann diese auf seine Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Taxiversicherungen


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Personenversicherungen


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Sachversicherungen


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